Ansprechpersonen für Kinderschutz

Der SV Tresenwald Machern setzt auf der ehramtlichen Ebene einen Ansprechpartner als Kinderschutzbeauftragten ein. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit dem Landessportbund Sachsen (LSB) und dem Kreissportbund Leipzig Land (KSB) und dem SFV zusammen, insbesondere mit der dortigen hauptamtlichen Ansprechperson für Kinderschutz. Die Kinderschutzbeauftragten nehmen einerseits präventive Aufgaben wahr und fungieren andererseits im Krisenfall als Anlaufstelle.

Weitere Aufgaben:

  • Beraten von Vereinsvorständen und Jugendleiter/-innen bei der Aufstellung und Umsetzung von Kinderschutzkonzepten. Konzipieren und Durchführen von Schulungen für Vereine zum Thema Kinderschutz

  • Aufnehmen von Kindeswohlbezogenen Sorgen, Ängsten und Beschwerden als vertrauliche Ansprechperson für Kinder, Jugendliche, Trainer/-innen, Vorstandsmitglieder und Eltern

  • Lösen einfacher Konflikte, wie z. B. Beschwerden über grenzverletzende Ausdrucksweisen eines Trainers durch Moderieren eines Gesprächs oder die Vermittlung einer Weiterbildung

  • Prüfen und Bearbeiten von bekannt gewordenen konkreten Fällen oder Verdachtsfällen der Kindes- und Jugendwohlgefährdung durch vertrauliche Beratung des Vorstands und je nach konkreter Fallkonstellation Weitervermittlung an die zuständigen behördlichen Anlaufstellen (Jugendamt, Polizei) und Opferschutzorganisationen (Ortsverband des Deutschen Kinderschutzbundes)

Die Kinderschutzbeauftragten sind als „Multiplikatoren für Kinderschutz“ ausgebildet. Die namentliche Benennung der Kinderschutzbeauftragten findet sich in Anlage. Die Kontaktdaten werden auf der Webseite des SVT veröffentlicht. Bei der Bearbeitung von konkreten Fällen bzw. Verdachtsfällen hat der Schutz der Betroffenen oberste Priorität. Entsprechende Meldungen werden daher absolut vertraulich und unter Beachtung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben behandelt. Personen, die sich an den Kinderschutzbeauftragten wenden, wird, falls gewünscht, volle Anonymität zugesichert. Die Ansprechpersonen unterzeichnen eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung (Anlage)

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Donald Perryman

Telefonnummer: 0176 548 550 32

Download

Hier das Kinderschutzkonzept des SV Tresenwald e.V. Machern als PDF herunterladen:

Präventionsbausteine zum Kinderschutz

Präventive Maßnahmen

Fallmanagement-System

Evaluierung und Weiterentwicklung

Erweitertes Führungszeugnis
Der SV Tresenwald e.V. Machern ist sich seiner Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst. Auch wenn es keine generelle gesetzliche Verpflichtung für Sportvereine gibt, ein erweitertes Führungszeugnis von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern im Kinder- und Jugendbereich einzufordern, halten wir dies für einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer jungen Mitglieder.
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Warum das erweiterte Führungszeugnis
Der SV Tresenwald Machern möchte ein sicheres Umfeld für alle Kinder und Jugendlichen schaffen. Das erweiterte Führungszeugnis hilft, Personen mit einschlägigen Vorstrafen von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen auszuschließen. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses stärkt das Vertrauen der Mitglieder und ihrer Eltern in unseren Verein. In einigen Fällen können öffentliche oder private Fördergeber die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses als Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen oder Fördergeldern verlangen. Der SV Tresenwald Machern möchte sich alle Möglichkeiten offenhalten, und somit auch die Option auf Fördergelder.
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Wie wir mit dem erweiterten Führungszeugnis umgehen:
Alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter, die im Kinder- und Jugendbereich des SV Tresenwald Machern tätig sind, werden gebeten, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die Einsichtnahme in die Führungszeugnisse erfolgt vertraulich und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Der SV Tresenwald Machern behält keine Kopien der Führungszeugnisse. Es wird lediglich die Einsichtnahme und das Datum der Einsichtnahme dokumentiert.
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Allgemeine Regelung der Arbeitsabläufe erweitertes Führungszeugnis
Alle betroffenen Personen legen Originale der erweiterten Führungszeugnisse zur Einsichtnahme vor. Kopien werden nicht akzeptiert. Die Originale werden gesichtet und anschließend zurückgegeben. Die Dokumentation erfolgt auf einer Namensliste zum Abhaken. Diese wird von der verantwortlichen Person in einem gesicherten Ordner gespeichert und ist in keinem IT- Netzwerk hinterlegt. In dieser Datei wird auch der Termin für die jeweils nächste anstehende Überprüfung festgehalten.
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